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Willkommen bei elektro-prueftechnik.de

ELEKTROTECHNIK AUS MEISTERHAND!

Wir prüfen für Ihre Sicherheit!

Alles zur professionellen Betriebsmittelprüfung DGUV 14

Gut zu wissen: Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind alle Unternehmen dazu verpflichtet, regelmäßig eine Überprüfung ihrer Betriebsmittel vorzunehmen. Gemeint sind damit Maschinen und Werkzeuge oder auch Haushalts- und EDV-Geräte – also alle Geräte des betrieblichen Alltags, die eine potentielle Gefahrenquelle darstellen könnten.

Deutschlandweit für Sie im Einsatz!

Als zertifizierter Meisterbetrieb prüfen wir nach gesetzlicher Vorgabe Ihre Maschinen und Anlagen.

Unser Team aus erfahrenen und ausgebildeten Mitarbeitern besucht Sie gerne an Ihrem Standort. Wir prüfen unter anderem Ihre Maschinen, Anlagen und Ihre Betriebsmittel nach DGUV - V3. Vertrauen Sie auf elektro-prueftechnik.de! Mit uns erfüllen Sie sorgenfrei die gesetzlichen Vorgaben und mindern das Risiko teurer Ausfälle.

Das Team von elektro-prueftechnik.de freut sich schon jetzt auf Ihre unverbindliche Anfrage:

Die elektrische Betriebsmittelprüfung: Maximale Sicherheit – mehr Wirtschaftlichkeit

Mit einer professionellen Betriebsmittelprüfung gewährleisten Sie nicht nur, dass alle ihre Geräte und Anlagen ordnungsgemäß funktionieren. Sie schützen tatsächlich auch den Fortbestand Ihres Unternehmens:

Nach DGUV-Vorschrift 3 sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßig eine ordnungsgemäße Betriebsmittelprüfung durchzuführen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Strafverfahren und hohe Kosten.

Findet die elektrische Betriebsmittelprüfung nur unregelmäßig oder gar nicht statt, entsteht im Betriebsalltag akute Verletzungsgefahr. Das ist nicht nur ein Problem für Ihre Mitarbeitenden, sondern auch für Sie, als Geschäftsführung. Schließlich drohen so leicht teure Schadensersatzforderungen, für die Sie nicht selten gleich persönlich haften. Dazu nimmt auch der Ruf Ihres Unternehmens Schaden.

Gerät ein ungeprüftes Gerät auch noch in Brand, verursacht das in der Regel sehr hohe Sachschäden. Ihre Versicherung ist dann nicht verpflichtet, den Schaden zu übernehmen. Das führt im schlimmsten Fall zur Schließung Ihres Unternehmens.

Wie oft muss man eine Betriebsmittelprüfung vornehmen lassen?

Der Gesetzgeber liefert hier klare Vorlagen für die ordnungsgemäße Betriebsmittelprüfung Ihrer betrieblichen Geräte und Anlagen. Neue, geänderte oder instandgesetzte Betriebsmittel müssen grundsätzlich professionell überprüft werden, bevor sie das erste Mal genutzt werden. Die nachfolgenden Prüfintervalle richten sich dann vorrangig nach dem Standorts des Gerätes und den jeweiligen 1201-Empfehlungen nach TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit). Grundsätzlich kann man aber folgende, grobe Richtwerte als Maßstab ansetzen:

Betriebsorte allgemein:
  • Für Fertigungsgeräte, Baustellen oder Werkstätten ist einmal jährlich eine Betriebsmittelprüfung vorgesehen
  • Büroräume und Räume mit ähnlichen Bedingungen müssen dagegen nur alle zwei Jahre
    kontrolliert werden
Betriebsmittel:
  • Ortsfeste Betriebsmittel, also schwere Geräte und Anlagen, die nicht einfach bewegt werden können (z.B. Motoren, Elektroherde u.Ä.) müssen in der Regel alle vier Kalenderjahre auf Zustand und Funktion getestet werden
  • Für ortsveränderliche Betriebsmittel, also Geräte, die während des Betriebs bewegt und transportiert werden können, variieren die Prüfintervalle von monatlich (Geräte mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung über halbjährlich (Anschlussleitungen mit Steckvorrichtungen) bis hin zu zwei Jahren (Geräte in Büros mit Fehlerquote unter 2 Prozent).
Elektro-Prüftechnik.de aus Worms – ihr qualifizierter Partner bundesweit

Sie möchten sorgenfrei und gesetzkonform Ihre Anlagen und Maschinen überprüfen lassen?
Dann vertrauen Sie unserem Team aus erfahrenen und ausgebildeten Mitarbeiter:innen.

  • Eine elektrische Betriebsmittelprüfung nach DGUV V3 und V4 darf ausschließlich von
    Fachpersonal durchgeführt werden. Wir verfügen über alle entsprechenden Qualifikationen nach TRBS 1203 und DIN VDE 1000-10 verfügen.
  • Gerne übernehmen wir auch die gesetzlich vorgeschriebene Anwesenheit einer Fachkraft bei der professionellen Prüfung weiterer Betriebsmittel und dokumentieren diese auch als Qualifikations-nachweis
Dokumentierte Betriebsmittelprüfung nach DGUV-V3

Für eine ordnungsgemäße Dokumentation führen wir unsere Betriebsmittelprüfung grundsätzlich nach den Vorgaben der DGUV-V3 nach.

  • Hierbei bekommt jedes geprüfte Gerät ein gesondertes Prüfprotokoll.
  • Zusätzlich wird jedem Gerät bei der Prüfung der Betriebsmittel eine eigene Prüfnummer zugeteilt.

So lässt sich später exakt nachvollziehen, welches Prüfprotokoll für welche Anlage gilt –
für Ihre maximale Rechtssicherheit gegenüber Mitarbeitenden und Versicherungen.