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Prüfung Ihrer Notbeleuchtung nach DIN VDE 0108-100 sowie DIN EN 50172

Die perfekte Funktion der Notbeleuchtung ist von essentieller Wichtigkeit, da im Fall der Fälle das Leben von Menschen allein davon abhängen kann, ob diese sicher aus einem Gebäude geleitet werden. Aus diesem Grund sind nach BetrSichV und ASR A3.4/3 die regelmäßige Wartung und Überprüfung aller Sicherheitsbeleuchtungen vorgeschrieben – inklusive aller zugehöriger Komponenten.

Die Prüfung der Notbeleuchtung ist wie folgt aufgebaut:

Wir von Elektro-Prüftechnik.de in Worms sind bundesweit Ihr Ansprechpartner, wenn es um die korrekte Einhaltung aller Vorschriften bezüglich der Prüfung und Wartung der Fluchtwegbeleuchtung geht. Unser Team erfahrener und kompetenter Mitarbeiter bietet Ihnen eine fachgerechte Planung und Durchführung der Sicherheitsbeleuchtungs-Prüfung an. Alle unsere fachlich geschulten Mitarbeiter sind nach TRBS 1203 zur Überprüfung von Sicherheitsleuchten befähigt.

Ihre Vorteile bei der Zusammenarbeit mit Elektro-Prüftechnik.de:

  • Wir liefern Ihnen ein ausgearbeitetes Konzept für die Wartung und die Prüfung
  • Selbstverständlich halten wir uns bei den Prüfungen für Notbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung an alle Vorgaben entsprechend DIN V VDE 108-100 und ASR A3.4.
  • Sie erhalten im Anschluss an die Prüfung detaillierte Prüfprotokolle und Dokumentationen – selbstverständlich absolut rechtssicherer
  • Zur Kennzeichnung erhalten stellen wir die entsprechenden Prüfplaketten aus
  • Unsere Prüfung sorgt dafür, dass Sie im Schadensfall rechtlich abgesichert sind
  • Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, zum Beispiel auch, wenn es um die tägliche Sichtprüfung geht

Sachverständigenprüfung nach  DIN VDE 0108-100 und DIN EN 50172

Spätestens alle drei Jahre wird eine wiederkehrende Überprüfung notwendig. Diese Sachverständigenprüfung der Sicherheitsbeleuchtung ist zwingend vorgeschrieben und umfasst alle Prüfschritte einer Erstprüfung. Es handelt sich somit um eine sehr umfangreiche Prüfung. Aus diesem Grund ist die Durchführung nur zu Zeiten eines geringen Risikos gestattet. Es werden alle Funktionen der Anlage untersucht – einschließlich der vorliegenden Stromquellen.

Prüfung und Dokumentation

Entsprechend DIN VDE 0105-100 ist klar vorgeschrieben, dass die Überprüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sorgfältig dokumentiert werden muss. Diese Dokumentation findet anhand eines Prüfbuches statt. Es enthält alle wiederkehrenden Sichtkontrollen, Prüfungen, Erprobungen, Änderungen, Instandsetzung und Messungen. Die Verantwortung für das Prüfbuch wird grundsätzlich einer einzelnen Person übertragen. Der Name des Prüfers und die Nummer der Anlage oder Leuchte sollten im Prüfbuch angegeben werden.

Die Mindestanforderungen bezüglich der aufzuführenden Inhalte und Informationen im Wartungsbuch sind:

  • Wann wurde die Fluchtwegbeleuchtungsanlage in Betrieb genommen: Das Datum muss eingetragen werden
  • Wurden in der Zwischenzeit Änderungen vorgenommen? Jede Änderung muss gekennzeichnet und mit Datum eingetragen werden
  • Zeitpunkt und Datum jeder vorgenommenen wiederkehrenden Prüfungen der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen eingetragen werden
  • Bei der Überprüfung der Notbeleuchtung werden Erprobungen und Tests durchgeführt – alle müssen sauber im Prüfbuch eingetragen werden
  • Sollten sich Fehler oder Störungen an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage beobachten lassen, müssen diese mitsamt einer erklärenden Beschreibung der Ursache sowie des Zeitpunktes eingetragen werden
  • Die Fehler oder Störungen an der Notbeleuchtungsanlage wurden behoben? Dann müssen das Datum der Instandsetzung und Angaben zur Fehlerbehebung sowie zur Art des Fehlers eingetragen werden
  • Informationen, die die Sicherheitsbeleuchtung sowie ihre Prüfung und Wartung betreffen müssen mit dem jeweiligen Datum vermerkt werden

 

Bei der Wartung von Sicherheitsanlagen gelten die folgenden Intervalle:

  • Tägliche Sichtprüfung und Wartung: Anzeige der zentralen Stromversorgung
  • Wöchentliche Wartung: Alle an die Sicherheitsbeleuchtungsanlage angeschlossen Leuchten sowie die Ersatzstromquelle
  • Monatliche Wartung: Generatoren, Zentralbatteriesystemen sowie die Überwachungseinrichtungen
  • Jährliche Wartung: Leuchten und Ladeeinrichtungen

Mindestens alle 3 Jahre: Sachverständigenprüfung und Messung der Beleuchtungsstärke

Was genau versteht man unter der Prüfung der Notbeleuchtung?

Die Arbeitsstättenverordnung, genauer gesagt § 4 ArbStättV, verlangt für alle Sicherheitsbeleuchtungen genaue Prüfungen der Funktionsfähigkeit. Ebenso ist die regelmäßige Wartung verpflichtend.

Wir von Elektro-Prüftechnik.de in Worms stellen bundesweit sicher, dass Ihre Notleuchten genau so funktionieren, wie gesetzlich vorgesehen, sollte es zu einem Ausfall der Beleuchtung kommen – und zwar bundesweit.

Zu den Funktionen der Sicherheitsbeleuchtungsanlage gehören:

  • Die vorgeschriebene Beleuchtung von Rettungswegzeichen
  • Zudem die Beleuchtung aller Wege zu den Notausgangstüren – inklusive der Rettungswegbeleuchtung
  • Für alle Fälle werden innerhalb der Rettungswege Brandbekämpfungs- oder meldeeinrichtungen beleuchtet
  • Generell ist die Notbeleuchtung auch dafür da, die Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen im Gebäude zu ermöglichen

Elektro-Prüftechnik.de aus Worms – ihr qualifizierter Partner bundesweit

Wir von Elektro-Prüftechnik.de in Worms stehen Ihnen bundesweit gerne mit unseren breit gefächerten Leistungen zur Verfügung.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Sicherheits-, Flucht- und Notbeleuchtung immer den relevanten Verordnungen und DIN-Normen entspricht. Die Prüfung nach DIN VDE 0108-100, DIN EN 50172 und ASR A 3.4 ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Ihnen bietet sie die Gewissheit, dass Sie allen Ihren Prüfpflichten nachgekommen sind.